Kosten und Erstattungsmöglichkeiten

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Beihilfe sowie viele private Krankenversicherungen erstatten Ihnen auf Antrag die Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie entsprechend Ihren individuellen Versicherungsbedingungen ganz oder teilweise. Als Psychologischer Psychotherapeut mit Approbation und Arztregistereintrag erfülle ich dafür die Voraussetzungen der meisten Versicherer. Erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig beim betreffenden Kostenträger, ob eine Kostenübernahme in Frage kommt und welche Formalitäten zu beachten sind. Gerne unterstütze ich Sie im Antragsprocedere. Meist werden die Kosten für bis zu fünf probatorische Gespräche ohne Vorbedingung erstattet, sicherheitshalber sollten Sie aber auch dies vorab in Erfahrung bringen.

Bundeswehr

Als Soldat der Bundeswehr kommt die Heilfürsorge für Ihre nötige Behandlung auf. Für die ersten probatorischen Gespräche benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt auf dem Formblatt San/Bw/0218. Auch die weitere Behandlung wird nötigenfalls von Ihrem Truppenarzt verordnet, ich unterstütze Sie im Antragsverfahren.

Bundespolizei

Bundespolizisten mit Anspruch auf Heilfürsorge benötigen keine Überweisung. Sie können direkt eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren, die Kosten werden direkt mit der Heilfürsorge abgerechnet. Bitte bringen Sie zur Legitimation Ihren Dienstausweis mit. Falls eine Psychotherapie nötig ist, unterstütze ich Sie im Antragsverfahren.

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten der Behandlung selbst tragen möchten, erhalten Sie von mir eine Rechnung nach GOP (die verpflichtende Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Gerne informiere ich Sie vorab zu den zu erwartenden Kosten. Falls eine von Ihnen gewünschte Behandlung medizinisch nicht erforderlich oder geboten ist, werde ich Sie darauf hinweisen und Sie gegebenenfalls zu geeigneteren Hilfsangeboten beraten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, trägt Ihre Versicherung nur in Ausnahmefällen die Kosten einer Behandlung bei mir. Falls Sie sich etwa bei dringendem Behandlungsbedarf vergeblich um einen zeitnahen Therapieplatz bemüht haben, kommt eventuell das sogenannte Erstattungsverfahren in Frage. Dazu können Sie mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten. Zunächst sollten Sie sich jedoch an die Terminservicestelle Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die kurzfristig Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde sowie bei dringendem Behandlungsbedarf zeitnahe probatorische Sitzungen bei einem Vertragspsychotherapeuten organisiert. Weiterführende Informationen finden Sie etwa auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.